Las Dalias On The Road – Mannheim · U-Halle / Spinelli-Gelände · 06., 08. und 09. Mai 2027
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Besucherordnung gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie für den Zutritt und Aufenthalt bei der Veranstaltung „Las Dalias On The Road – Mannheim" auf dem Gelände der U-Halle / Spinelli-Gelände in Mannheim.
Örtlicher Veranstalter ist die U-Hallen UG. Soweit für einzelne Leistungen, Verkaufsstände, gastronomische Angebote oder sonstige Leistungen Dritte verantwortlich sind, können ergänzend deren Bedingungen gelten.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB und Besucherordnung an.
2. Veranstaltung, Ort und Termine
Die Veranstaltung findet auf dem Gelände der U-Halle im Spinelli-Park, 68259 Mannheim, statt. Vorgesehene Veranstaltungstage sind der 06., 08. und 09. Mai 2027. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Programmabläufe, Öffnungszeiten, einzelne Programmpunkte, Flächen oder Zugänge zu ändern, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
3. Besonderheiten des Veranstaltungsgeländes
Das Spinelli-Gelände ist ein ehemaliges Militär- und Kasernengelände. Die U-Halle war ursprünglich eine Lager- und Verladehalle der US-Armee und wurde im Zuge der Bundesgartenschau 2023 teilweise zurückgebaut und für eine multifunktionale Nutzung umgestaltet.
Aufgrund der historischen und baulichen Beschaffenheit des Geländes können trotz Verkehrssicherungs-, Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen insbesondere unebene Bodenflächen, Kanten, Schwellen, unterschiedliche Bodenbeläge, bauliche Bestandselemente, Stahl- und Betonstrukturen, Wasserflächen, Vegetationsbereiche sowie witterungsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sein.
Besucher haben sich deshalb aufmerksam und der jeweiligen Situation angepasst zu bewegen, ausgewiesene Besucherwege und zugängliche Flächen zu benutzen sowie Absperrungen, Beschilderungen und Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals zu beachten.
Nicht freigegebene, abgesperrte oder erkennbar nicht für Besucher bestimmte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Dies gilt insbesondere für Betriebs-, Technik-, Lager-, Aufbau- und Abbaubereiche sowie gekennzeichnete Natur- und Artenschutzflächen.
4. Eintrittskarten und Vertragsschluss
Eintrittskarten können über die vom Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen und Ticketplattformen sowie – soweit angeboten – an der Tageskasse erworben werden. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs und der Bestätigung bzw. Bereitstellung der Eintrittskarte zustande.
Ein Anspruch auf Zutritt besteht nur mit einer gültigen, für den jeweiligen Veranstaltungstag gültigen Eintrittskarte. Eintrittskarten dürfen nach ihrer Entwertung bzw. Registrierung nicht erneut verwendet werden.
5. Ticketarten, Preise und Gebühren
Es können insbesondere Tageskarten, Mehrtagestickets, Familientickets sowie ermäßigte Tickets angeboten werden. Die jeweils gültigen Ticketarten und Preise ergeben sich aus dem Ticketshop zum Zeitpunkt des Kaufs.
Für Early-Bird- und Vorverkaufstickets wird eine Systemgebühr von 2,00 € je Ticket erhoben. Diese Gebühr wird vor Abschluss des Bestellvorgangs ausgewiesen und kommt zu dem angezeigten Ticketpreis hinzu.
Kinder bis einschließlich 11 Jahre haben freien Eintritt. Eine Tageskarte berechtigt ausschließlich zum Eintritt an dem bei der Buchung ausgewählten Veranstaltungstag.
6. Digitale Tickets, Verlust und Missbrauch
Digitale Tickets dürfen in ausgedruckter Form oder auf einem mobilen Endgerät vorgezeigt werden. Der Barcode bzw. QR-Code muss vollständig lesbar sein. Bei mehrfach vorgelegten identischen Tickets berechtigt das zuerst gescannte Ticket zum Zutritt. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der gewerbliche Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig. Ein privater Weiterverkauf zum ursprünglichen Ticketpreis oder zu einem geringeren Preis bleibt zulässig.
8. Kein Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen mit spezifischem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Eine freiwillige Rücknahme erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.
9. Einlass und Wiedereinlass
Der Einlass erfolgt nur während der veröffentlichten Öffnungszeiten und vorbehaltlich der Sicherheits- und Kapazitätsregelungen. Mitgeführte Taschen und Gegenstände können kontrolliert werden.
10. Hausrecht und Verhalten auf dem Gelände
Den Anweisungen des Veranstaltungs-, Ordnungs-, Sicherheits- und Rettungspersonals ist Folge zu leisten. Absperrungen, Rettungswege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Personen, die andere gefährden, Anweisungen nicht befolgen oder gegen diese Besucherordnung verstoßen, können ohne Erstattungsanspruch vom Gelände verwiesen werden.
11. Verbotene Gegenstände und Handlungen
Untersagt sind insbesondere das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, explosiven Stoffen sowie sonstigen Gegenständen, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder den Veranstaltungsablauf zu beeinträchtigen. Ebenso untersagt sind das Übersteigen von Absperrungen, das Besteigen nicht dafür vorgesehener Konstruktionen und das Betreten gesperrter Flächen.
12. Kinder und Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Eltern bzw. den aufsichtspflichtigen Begleitpersonen. Jugendschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
13. Barrierefreiheit und besondere Bedürfnisse
Der Veranstalter bemüht sich um einen möglichst barrierearmen Veranstaltungsbesuch. Aufgrund des historischen Bestands kann nicht jeder Bereich gleichermaßen barrierefrei erreichbar sein. Besucher mit besonderen Anforderungen sollten die veröffentlichten Hinweise beachten.
14. Tiere
Das Mitbringen von Tieren richtet sich nach den Veranstaltungsinformationen. Soweit Tiere zugelassen sind, gelten die Vorgaben des Spinelli-Parks, insbesondere Leinenpflichten. Assistenzhunde bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugelassen.
15. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Private Aufnahmen sind grundsätzlich zulässig, soweit andere Besucher, Künstler oder der Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Professionelle oder gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
16. Programmänderungen, Wetter und höhere Gewalt
Wetter und äußere Umstände können Änderungen des Betriebs erforderlich machen. Bei Absage, Abbruch oder wesentlicher Änderung richten sich Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den für das konkrete Ticket veröffentlichten Bedingungen.
17. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
18. Eigenverantwortung und erkennbare Gefahren
Besucher sind verpflichtet, erkennbare Gefahrenstellen zu meiden und dem Veranstaltungspersonal zu melden. Festes, der Witterung angemessenes Schuhwerk wird insbesondere bei Nässe empfohlen.
19. Gastronomie, Händler und Drittanbieter
Verträge über Waren oder Dienstleistungen von Ausstellern, Händlern oder Gastronomen kommen unmittelbar zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Besucher zustande. Für Mängel oder Gewährleistung aus solchen Verträgen ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
20. Datenschutz beim Ticketing
Bei Erwerb und Nutzung von Eintrittskarten werden personenbezogene Daten für Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Einlasskontrolle und gesetzliche Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters bzw. Ticketshops.
21. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026.